Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und imor.de Werbung gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Bestellung – Auftragsbestätigung – Lieferfristen

(1) Die Bestellung wird durch die Auftragsbestätigung durch uns verbindlich. Etwaige Beanstandungen sind vom Kunden unverzüglich an imor.de Werbung bekanntzugeben. Mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
(2) Die angegebene Lieferzeit beginnt an dem Tage, an dem der Auftrag in technischer und gestalterischer Hinsicht endgültig geklärt ist, eine vereinbarte Anzahlung geleistet und eine eventuell erforderliche Genehmigung durch Behörden oder Dritte erteilt ist.
(3) Lieferfristen und Liefertermine sind lediglich voraussichtliche Angaben, es sei denn, der Liefertermin ist schriftlich als verbindlicher Termin ausdrücklich vereinbart. Soweit wir die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten können, hat der Kunde eine angemessene Nachlieferfrist, beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Kunden, oder im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist mit deren Ablauf zu gewähren. Von uns nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb oder bei unserem Vorlieferanten, insbesondere aufgrund hoheitlicher Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen (z.B. Feuer, Rohstoff- oder Energiemangel) sowie Behinderung der Verkehrswege sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeit entsprechend. Zum Rücktritt ist der Kunde nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der verlängerten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann nicht innerhalb einer zu setzenden angemessenen Frist nach Eingang des Mahnschreibens an den Kunde erfolgt. Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn aufgrund derartiger Umstände die Lieferung unmöglich wird.
(4) Änderungen der Ausführung, die sich als technisch notwendig erweisen und unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Kunden zumutbar sind, bleiben vorbehalten.

3. Druckerzeugnisse

(1) imor.de Werbung führt alle Aufträge auf der Grundlage der vom Kunden angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus, wenn nicht in Textform eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Daten müssen imor.de Werbung vom Kunden entsprechend den in den Auftragsformularen angegebenen Dateiformaten zur Verfügung gestellt werden. Für andere Dateiformate kann imor.de Werbung eine mangelfreie Leistung nicht gewährleisten, außer das abweichende Dateiformat wurde von imor.de Werbung vorher in Textform ausdrücklich bestätigt. Für die Richtigkeit der Daten haftet allein der Kunde. Dies gilt auch dann, wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, die nicht von uns zu vertreten sind.
(2) imor.de Werbung übermittelt dem Kunden einen Abzug zur Korrektur. Teilt der Kunde nicht innerhalb von 10 Tagen seine Änderungswünsche mit, gilt der übermittelte Abzug als freigegeben. Sofern der Abzug digital übermittelt wird, kann es bei der Farb- und Leuchtwiedergabe zu Abweichungen kommen. Farbabweichungen sind bei der digitalen Übermittlung des Abzuges schon deshalb unvermeidbar, da die im Abzug dargestellten Farben je nach Monitoreinstellung des Kunden stark variieren. Farbgarantien sind nur nach schriftlicher Anforderung eines kostenpflichtigen Musters oder eines Testdruckes möglich. Dies gilt auch für Nachbestellungen bereits produzierter Ware, da es aufgrund verschiedener Variablen bei der Produktion zu Farbunterschieden kommen kann.
(3) Übermittelt der Kunde ein eigenes Motiv oder nimmt sonstigen Einfluss auf das Produkt (Textpersonalisierung), versichert der Kunde gegenüber imor.de Werbung, dass Text und Motiv frei von Rechten Dritter ist. Etwaige Urheber-, Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen gehen in diesem Fall voll zu Lasten des Kunden. Auch versichert der Kunde, dass er durch die Individualisierung des Produkts keine sonstigen Rechte Dritter verletzt. Der Kunde wird imor.de Werbung von allen Forderungen und Ansprüchen freistellen, die wegen der Verletzung von derartigen Rechten Dritter geltend gemacht werden, soweit der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Kunde erstattet imor.de Werbung dabei alle entstehenden Verteidigungskosten und sonstige Schäden.
(4) Die Angebote von imor.de Werbung sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
(5) Im Falle produktionsbedingter Mindermengen besteht kein Anspruch auf Nachlieferung. Die Mindermengen werden nicht berechnet. Anfallende und produktionsbedingte Mehrmengen werden mitgeliefert und berechnet. Minder- und Mehrmengen gelten als vereinbart, wenn diese 15 % der Bestellmenge nicht über- bzw. unterschreiten.

4. Mängelgewährleistung und Haftung

(1) Allgemeine Bestimmungen
(a) Als Beschaffenheit der Sache gelten nur die Angaben von imor.de Werbung und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.
(b) imor.de Werbung haftet nicht für Schäden an Untergründen, die durch das Aufbringen oder Entfernen von Aufklebern, Klebetexten oder Magnetfolien durch den Kunden oder von ihm beauftragten Dritten entstehen. Die Eignung des Untergrundes muss vom Kunden sichergestellt und ggf. getestet werden.
(c) Eine Farbverbindlichkeit im Digitaldruck wird ausgeschlossen. Farbabweichung bei Druckerzeugnissen im Digitaldruck ist durch unterschiedliche Bedruckstoffe, Grundfarbigkeit der Bedruckstoffe und Oberflächenstruktur sowie externen Lichtbedingungen möglich. In diesem Fall liegt kein Mangel vor. Sollten wir Daten ohne Digital-Proof erhalten, wird bei gelieferter Druckdatei diese Druckdatei 1:1 übernommen.
(2) Fahrzeugbeschriftung
(a) Bei einer Fahrzeugbeschriftung muss der Kunde dafür Sorge tragen, dass das zu beschriftende Fahrzeug sauber, nicht gewachst und unpoliert an imor.de Werbung übergeben wird. Ansprüche aus Mängelgewährleistung bezüglich gelten grundsätzlich nur für fabrikweise originallackierte Fahrzeuge. Dieses gilt insbesondere bei der Neutralisierung der Fahrzeuge oder Fahrzeugteile.
(b) Bei einer Fahrzeugbeschriftung auf neulackierten Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen kann es zu Pigmentwanderungen zwischen Pigmenten von durchgefärbten Folien oder bedruckten Folien kommen, welche dazu führt, dass sich die Fläche unter der Folie verändert. Die Farbveränderung kann erst nach der Neutralisierung erkannt werden und nicht durch Aufpolieren behoben werden. Es gibt keinerlei technische Möglichkeit um die Pigmentwanderung zu verhindern, sodass imor.de Werbung bei der einer Fahrzeugbeschriftung auf neulackierten Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen keine
Gewährleistung oder Haftung für Schäden, die aufgrund von Farbveränderungen aufgrund von Pigmentwanderung, übernimmt.
(c) Sollten innerhalb der Gewährleistung durch das Aufbringen, bzw. Wiederablösen der Fahrzeugbeschriftung durch imor.de Werbung Lackschäden entstehen, sofern Gewähr-leistungsfälle nachweislich (Sachverständigengutachten) auf ungenügende Qualität der Folie zurückzuführen sind, übernimmt imor.de Werbung die Kosten einer Neulackierung der beschädigten Teile.
(d) Für Heckscheiben mit Wischer, die von außen beschriftet werden sollen, übernimmt die imor.de Werbung für die Haltbarkeit der dort platzierten Folie keine Haftung.
(e) Bei Folien und Bannern, die mit Flüssiglaminat versehen sind, kann es bei der Nutzung von Waschanlagen oder aufgrund von Witterungsbedingungen zum Abrieb des Flüssiglaminats und somit zum Verlust des UV – Schutzes kommen, sodass dies keinen Mangel darstellt.
(f) Fahrzeuge werden nur von außen beklebt. Bei Spaltmaßkanten ist es unvermeidlich, dass die Originalkantenfarbe sichtbar bleibt, sodass dies keinen Mangel darstellt.
(3) Lichtwerbung
(a) Die Mängelgewährleistung bei Lichtwerbung beträgt 1 Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Es ist möglich die Mängelgewährleistung bei Lichtwerbung durch nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Mängelgewährleistung durch eine technische Prüfung durch imor.de Werbung um ein weiteres Jahr zu verlängern. Von dieser Regelung ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, Ansprüche wegen Mängel, die arglistig verschwiegen worden sind, und Ansprüche aus einer Garantie, die von imor.de Werbung für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben.
(b) Abs. 3 (a) gilt nicht für Verträge von imor.de Werbung mit Verbrauchern im Sinne des BGB. Auch Verbrauchern wird eine technische Prüfung durch imor.de Werbung nach einem Jahr empfohlen. Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Sache bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

5. Außenwerbung: Genehmigungspflicht und Montage

(1) Für die Anbringung von Schildern und Lichtwerbung (Außenwerbung) besteht in aller Regel eine öffentlich-rechtliche Genehmigungspflicht. Der Kunde ist für die Einholung dieser Genehmigungen auf eigene Rechnung verpflichtet und dafür zuständig. Die Gültigkeit des Vertrages ist unabhängig von der Genehmigung durch Behörden oder Dritte.
(2) imor.de Werbung ist nicht verpflichtet Quelldaten, Entwürfe oder Layouts an den Kunden herauszugeben. Wünscht der Kunde die Herausgabe von Daten ist dies gesondert zu vereinbaren. Hat imor.de Werbung dem Kunden Daten herausgegeben, dürfen die Daten nur mit Zustimmung von imor.de Werbung geändert werden.
(3) Bei übernommenen Montagearbeiten wird vorausgesetzt, dass sie ohne Behinderungen und Verzögerungen durchgehend durchgeführt werden können.
(4) In den Montagepreisen sind, auch wenn sie als Festpreise vereinbart sind, diejenigen Kosten nicht enthalten, die dadurch entstehen, dass durch vom Kunden zu vertretende Umstände Verzögerungen eintreten oder zusätzlicher Arbeitsaufwand erforderlich wird. Hierdurch entstehende Aufwendungen an Arbeits-, Zeit- und Materialaufwand gehen zu Lasten des Kunden.

6. Entwürfe und Zeichnungen

(1) imor.de Werbung behält an den erstellten Angeboten, Zeichnungen, Entwürfen, Mustern usw. behält das Eigentums- und Urheberrecht. Die vorgenannten Dinge dürfen Dritten, insbesondere Mitbewerbern, nicht zugänglich gemacht werden und nicht zu Ausschreibungszwecken verwendet werden. Bei Nichtannahme des Angebotes sind sie unverzüglich zurückzugeben. Kommt der Auftrag nicht zustande, hat imor.de Werbung das Recht, die ihm entstandenen Aufwendungen in Rechnung zu stellen.

7. Eigentumsvorbehalt

(1) Bei Kunden, die Verbraucher im Sinne des BGB sind, behält imor.de Werbung sich bis zur vollständigen Bezahlung des Preises aus dem jeweiligen Vertrag das Eigentum an der vertragsgegenständlichen Ware vor.
(2) Für Kunden, die Unternehmer im Sinne des BGB sind, gilt bezüglich des Eigentumsvorbehaltes folgendes:
(a) Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt Eigentum von imor.de Werbung, bis sämtliche Forderungen erfüllt sind, die imor.de Werbung gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung zustehen.
(b) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und sie auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zum Neuwert zu versichern.
(c) Der Kunde darf die Vorbehaltsware verwenden und über sie im ordentlichen Geschäftsgang verfügen, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Er darf die Vorbehaltsware jedoch nicht verpfänden oder sicherungshalber übereignen. Die Entgeltforderungen bzw. die Saldoforderungen aus Kontokorrent des Kunden gegen seine Abnehmer aus einem Vertrieb der Vorbehaltsware (durch Kauf-, Werkvertrag u.a. Verträge) sowie Forderungen des Kunden bezüglich der Vorbehaltsware, die gegen Dritte (inkl. Abnehmer) aus unerlaubter Handlung, ungerechtfertigter Bereicherung und/oder Ansprüche auf Versicherungsleistungen entstehen, tritt der Kunde dem Verkäufer bereits jetzt sicherungshalber in Höhe des Rechnungsbetrages der betroffenen Vorbehaltsware ab. Zudem tritt der Kunde seine vorbenannten Forderungen in Höhe eines über den Rechnungsbetrag hinausgehenden Sicherheitsaufschlages von 10 % an den Verkäufer sicherungshalber ab, es sei denn, dieser Abtretung stehen Rechte Dritter entgegen.
(d) imor.de Werbung nimmt diese Abtretungen hiermit an. Der Kunde ist ermächtigt, die an imor.de Werbung abgetretenen Forderungen auf eigene Rechnung im eigenen Namen für den imor.de Werbung einzuziehen, solange imor.de Werbung diese Ermächtigung nicht widerruft. imor.de Werbung wird die Forderungen nicht selbst geltend machen und die Einzugsermächtigung nicht widerrufen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Sofern sich der Kunde vertragswidrig verhält – insbesondere mit der Entgeltforderung in Verzug gerät – , ist imor.de Werbung berechtigt, vom Kunden die Bekanntgabe der abgetretenen Forderungen und Schuldner, die Mitteilung der Abtretung an die Schuldner und die Aushändigung aller Unterlagen sowie alle Angaben, die imor.de Werbung zur Geltendmachung der Forderungen benötigt, zu verlangen. Der Kunde darf die Forderungen nicht abtreten, um sie im Wege des Factoring einziehen zu lassen, es sei denn, er verpflichtet den Factor unwiderruflich, die Gegenleistung solange an imor.de Werbung zu bewirken, wie noch Forderungen des Verkäufers gegen den Kunden bestehen.
(e) Wird die Vorbehaltsware in der Weise verbunden oder vermischt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, sind der Kunde und imor.de Werbung sich einig, dass der Kunde imor.de Werbung bei Verbindung oder Vermischung anteilsmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt. imor.de Werbung nimmt diese Übertragung an.
(f) Für den Fall der Weiterveräußerung der durch Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung entstehenden neuen Sache gilt das Gleiche wie für die Vorbehaltsware selbst, insbesondere die Regelungen zur Abtretung gem. Aufzählungspunkt c.
(g) Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich auf das Eigentum von imor.de Werbung hinzuweisen und den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Sofern der Dritte die imor.de Werbung in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht erstattet, haftet hierfür der Kunde, wobei Anwaltskosten nach RVG abgerechnet werden.
(h) Auf Wunsch des Kunden ist imor.de Werbung verpflichtet, die imor.de Werbung zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert den Wert der imor.de Werbung zustehenden offenen Forderungen gegen den Kunden um mehr als 10 % übersteigt. imor.de Werbung ist berechtigt, die freizugebenden Sicherheiten auszuwählen.
(i) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn die Gegenansprüche des Kunden rechtskräftig festgestellt oder von imor.de Werbung unbestritten oder anerkannt sind. Außerdem hat der Kunde nur dann ein Zurückbehaltungsrecht, wenn und soweit der Gegenanspruch des Kunden auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(j) Befindet sich der Kunde gegenüber imor.de Werbung mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden sämtliche bestehende Forderungen sofort fällig.

8. Impressumstexte und Datenschutzerklärungen

imor.de Werbung bietet im Rahmen seiner Leistungen allgemeine Muster Datenschutzerklärungen und zu Impressumstexten an. Diese angebotenen Muster stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes dar und imor.de Werbung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und/oder Rechtmäßigkeit angebotenen Muster oder deren Eignung für die jeweilige Website/das jeweilige Angebot. Um sicher zu gehen, dass die entsprechenden Hinweise der jeweiligen Website allen rechtlichen Ansprüchen genügt, empfiehlt es sich, anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
8. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Lieferungen, für die Nacherfüllung sowie für Zahlungen des Kunden ist der Betrieb der imor.de Werbung. Gerichtsstand ist der Sitz der imor.de Werbung in Ladbergen. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn aus dem Ausland bestellt wird.